Die Förderrichtlinien für den Bereich der Jugendarbeit werden neu gefasst und treten ab 01.01.2018 in Kraft.
Seit dem 01. Juni 2008 war der Verein SoFa e.V. per Vereinbarung mit der
pädagogischen Leitung sowie der Organisation und dem Betrieb des Jugendtreffs
Neuenkirchen beauftragt.
Die Betreuungskostenpauschale betrug jährlich 32.260,92 €. Hinzu kamen
die Kosten für Raummiete und Nebenkosten in Höhe von 2.580,00 €.
Die Vereinbarung ist zum 31.12.2017 ausgelaufen und wurde nicht
verlängert.
Die bisherigen Mittel sollen weiterhin für die Jugendarbeit in den
Vereinen verwendet werden und zwar in Höhe von 17.000 € für investive Maßnahmen
und 17.000 € für allgemeine Förderung der Jugendarbeit.
Die bestehenden Förderrichtlinien wurden überarbeitet und sind als Anlage
und Bestandteil beigefügt.
Ohne weitere Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:
|