Beschluss: Einstimmig beschlossen

Die Förderrichtlinien für den Bereich der Jugendarbeit werden neu gefasst und treten ab 01.01.2018 in Kraft.

 


Seit dem 01. Juni 2008 war der Verein SoFa e.V. per Vereinbarung mit der pädagogischen Leitung sowie der Organisation und dem Betrieb des Jugendtreffs Neuenkirchen beauftragt.

Die Betreuungskostenpauschale betrug jährlich 32.260,92 €. Hinzu kamen die Kosten für Raummiete und Nebenkosten in Höhe von 2.580,00 €.

 

Die Vereinbarung ist zum 31.12.2017 ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

 

Die bisherigen Mittel sollen weiterhin für die Jugendarbeit in den Vereinen verwendet werden und zwar in Höhe von 17.000 € für investive Maßnahmen und 17.000 € für allgemeine Förderung der Jugendarbeit.

 

Die bestehenden Förderrichtlinien wurden überarbeitet und sind als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Ohne weitere Aussprache wird folgender Beschluss gefasst: