Sitzung: 20.02.2018 Ausschuss für Bauen, Landwirtschaft, Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 0234/2017
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortsmitte Neuenkirchen“ im Kernort Neuenkirchen mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
In der Rechtsfolge der Verfahrensschritte hat die Gemeinde Neuenkirchen
aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 30.11.2017 die
öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Auslegungs- und Beteiligungszeitraum war vom 03.01.2018 bis
einschließlich 05.02. 2018.
Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen
eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und
zu denen Abwägungs- und Beschlussempfehlungen erarbeitet wurden.
Anlässlich der Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen
Stellungnahmen vorgetragen.
Die Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen sind der
Beschlussvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, die eingegangenen Stellungnahmen und die
damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold, Rinteln, zur
Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes
ergeben.
Gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Das baurechtlich vorgeschriebene Verfahren zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortsmitte Neuenkirchen“ im Kernort Neuenkirchen mit
örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung wurde durchgeführt.
Es wird vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22
„Ortsmitte Neuenkirchen“ im Kernort Neuenkirchen mit örtlichen Bauvorschriften
über Gestaltung zu beschließen.
Die dazu gehörende Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.
Frau Dubbert vom Planungsbüro Reinold trägt den Ausschussmitgliedern den
Inhalt der zu dieser Bauleitplanung eingegangenen Stellungnahmen vor und gibt
dazu die vom Planungsbüro erarbeiteten Abwägungsvorschläge.
Alle Unterlagen zu dieser Bauleitplanung liegen den Ausschussmitgliedern
vor.
Es erfolgt eine Blockabstimmung.