Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Die im Eigentum der Gemeinde Neuenkirchen befindlichen Flurstücke in der Gemarkung Sprengel, die Bestandteil der Kreisstraße 26 sind, werden gemäß niedersächsischen Straßengesetz an den Landkreis Heidekreis übertragen.

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Der Landkreis Heidekreis hat mit Schreiben vom 23.11.217 die Bereinigung von Eigentumsverhältnissen in der Gemarkung Sprengel – Kreisstraße 26 – erbeten.

 

Nach Übertragung des Vermögens der Realgemeinde Sprengel an die Gemeinde Neuenkirchen vom 29.09.2015 sind im Grundbuch von Sprengel, Blatt 186, die nachstehend aufgeführten Flurstücke eingetragen:

 

Gemarkung

Flur

Flurstück

Sprengel

3

77/2

12

Sprengel

3

77/3

19.242

 

Diese Flurstücke sind Bestandteil der Kreisstraße 26.

 

Gemäß § 12 Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) sind die vorgenannten Flurstücke dem Landkreis Heidekreis als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraße 26 zu übertragen.

 

Die Gemeinde Neuenkirchen ist mit der Übertragung des Vermögens an den Landkreis Heidekreis einverstanden.