Beschluss: Einstimmig beschlossen

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2023 werden unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis:

 

-       zum Gemeindebrandmeister der Gemeindefeuerwehr Neuenkirchen

      Herr Carsten Kühn  und

 

-       zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Gemeindefeuerwehr Neuenkirchen

      Herr Christoph Baden

 

ernannt.

 

Bevor Bürgermeister Carlos Brunkhorst die Ernennungsurkunden für den Gemeindebrandmeister und stellvertretenden Gemeindebrandmeister verliest und aushändigt, wird Herr Thomas Knust als stellvertretender Gemeindebrandmeister aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Bürgermeister Carlos Brunkhorst bedankt sich bei Herrn Knust für die geleistete Arbeit und verliest die Entlassungsurkunde.

         

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Die Amtsperiode des Gemeindebrandmeisters Carsten Kühn und des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters Thomas Knust endet zum 31.12.2017.

 

Gemäß des § 13 NBrandSchG wird der Gemeindebrandmeister und sein Stellvertreter auf Vorschlag des Gemeindekommandos für die Dauer von sechs Jahren ernannt.

 

Das Gemeindekommando hat in seiner Sitzung am 25.10.2017 unter der Leitung des Bürgermeisters Carlos Brunkhorst, Herrn Carsten Kühn erneut für das Amt als Gemeindebrandmeister und Herrn Christoph Baden neu für  das Amt als stellvertretender Gemeindebrandmeister vorgeschlagen.

 

Carsten Kühn und Christoph Baden, sind persönlich und fachlich geeignet und besitzen die praktische Erfahrung im Feuerwehrdienst sowie den vorgeschriebenen Ausbildungsstand, um diese Ämter ausführen zu können.

 

Der Kreisbrandmeister Hartmut Staschinski hat sein Einverständnis zu den Ernennungen nach der Wahl erteilt.

 

Aufgrund der Empfehlung des Gemeindekommandos wird vorgeschlagen, Herrn Carsten Kühn zum Gemeindebrandmeister und Herrn Christoph Baden zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister zu ernennen.