BGM C. Brunkhorst trägt vor, dass die Baugrundstücke im 1. Bauabschnitt nahezu verkauft sind und die Ausweisung eines weiteren Wohngebietes erforderlich ist. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen weist weiteres Bauerwartungsland zwischen der Wilhelm-Raabe-Straße und der Kabenstraße aus. Dieser Bereich soll teilweise zur Aufstellung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes genutzt werden.

 

Der Grunderwerb der Flächen ist abgeschlossen. Der Vertragspartner der Gemeinde, die Gesellschaft für Entwickeln und Bauen mbH, GEB, als Tochtergesellschaft der Volksbank Lüneburger Heide eG, ist Träger der Bauleitplanung und der Erschließungsplanung und führt die Erschließung vor Ort durch.

Herr Reinold ist mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

 

Im Anschluss an die Ausführungen des Bürgermeisters stellt Herr Reinold einen ersten Planungsentwurf vor und erläutert diesen.

 

Nach kurzer Diskussion wird vereinbart, dass die Planungsüberlegungen auch in den Ratsfraktionen diskutiert werden und der Bürgermeister entsprechende Rückmeldungen aus den Fraktionen erhält.