Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Gemäß § 96 NlomVG wird Herr Horst Rakow zum Ortsvorsteher in der Ortschaft Sprengel bestimmt.

 


Gemäß § 96 Abs. 1 NkomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlages der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die vorgeschlagenen Personen müssen in der Ortschaft wohnen, für die sie bestellt werden. Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Nach der Einwohnerversammlung in der Ortschaft Sprengel am 21.11.2016 wird Herr Horst Rakow als Ortsvorsteher für die Ortschaft Sprengel vorgeschlagen.