Sitzung: 01.11.2016 Ortsrat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0142/2016
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Im ersten Wahlgang wird Herr Thomas
Stöckmann zum Ortsbürgermeister der Ortschaft Neuenkirchen gewählt.
Thomas Stöckmann nimmt das Amt des
Ortsbürgermeisters an und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Gemäß § 92 NKomVG wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter
Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ortsratsmitgliedes aus
seiner Mitte die Ortsbürgermeisterin oder den Ortsbürgermeister und deren oder
dessen Stellvertretung für die Dauer der Wahlperiode.
Gemäß § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen
gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist
geheim zu wählen.
Schriftlich heißt, die Wahl wird unter Benutzung von Stimmzetteln, auf
denen der Name des/der Kandidaten/in geschrieben oder angekreuzt wird,
durchgeführt.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des
Ortsrates Neuenkirchen gestimmt hat.
(7 Ortsratsmitglieder = 4 Stimmen).
Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein
zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die
meisten Stimmen erhalten hat.
Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das
Los, das der Altersvorsitzende zu ziehen hat.
Auf Wunsch des Ortsbürgermeisters T. Stöckmann und mit dem
Einverständnis der Ortsratsmitglieder leitet BGM C. Brunkhorst die Wahl.
Aus der Mitte der Ortsratsmitglieder wird Thomas Stöckmann
vorgeschlagen. Thomas Stöckmann stellt sich zur Wahl.