Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Im ersten Wahlgang wird Herr Thomas Stöckmann zum Ortsbürgermeister der Ortschaft Neuenkirchen gewählt.

Thomas Stöckmann nimmt das Amt des Ortsbürgermeisters an und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Gemäß § 92 NKomVG wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ortsratsmitgliedes aus seiner Mitte die Ortsbürgermeisterin oder den Ortsbürgermeister und deren oder dessen Stellvertretung für die Dauer der Wahlperiode.

 

Gemäß § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt.

 

Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

Schriftlich heißt, die Wahl wird unter Benutzung von Stimmzetteln, auf denen der Name des/der Kandidaten/in geschrieben oder angekreuzt wird, durchgeführt.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Ortsrates Neuenkirchen  gestimmt hat.

(7 Ortsratsmitglieder = 4 Stimmen).

 

Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Altersvorsitzende zu ziehen hat.

 

Auf Wunsch des Ortsbürgermeisters T. Stöckmann und mit dem Einverständnis der Ortsratsmitglieder leitet BGM C. Brunkhorst die Wahl.

 

Aus der Mitte der Ortsratsmitglieder wird Thomas Stöckmann vorgeschlagen. Thomas Stöckmann stellt sich zur Wahl.