Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Die geänderte Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neuenkirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ist eine Satzungsänderung erforderlich.

 

Die Satzung wurde auf Grundlage einer Mustersatzung entworfen, mit dem Gemeindebrandmeister erörtert und entsprechend der örtlichen Bedingungen angepasst.