Sitzung: 17.03.2016 Gemeinderat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0090/2016/1
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Die geänderte Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neuenkirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ist eine Satzungsänderung erforderlich.
Die Satzung wurde auf Grundlage einer Mustersatzung entworfen, mit dem Gemeindebrandmeister erörtert und entsprechend der örtlichen Bedingungen angepasst.