Beschluss: Einstimmig beschlossen

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

  1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen für das Haushaltsjahr 2013 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2013 wird dem Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

  1. Der im Jahresabschluss entstandene Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO aus der aus Überschüssen gebildeten Rücklage des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

Nach kurzer Aussprache werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Zu 1.:

Einstimmig

 

Zu 2.:

Einstimmig;

BGM C. Brunkhorst hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.

 

Zu 3.:

Einstimmig

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

AV I. Broocks stellt an Hand einer PowerPoint-Präsentation den Mitgliedern des Rates den Jahresabschluss zum 31.12.2013 vor. Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs.2 NKomVG aus

 

• Ergebnisrechnung

• Finanzrechnung

• Bilanz

• Anhang

 

Dem Anhang sind nach § 128 Abs. 2 NKomVG beigefügt

 

• Rechenschaftsbericht

• Anlagenübersicht

• Schuldenübersicht

• Forderungsübersicht

• Übersicht übertragener Haushaltsermächtigungen

 

Der Jahresabschluss 2013 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Beratungsvorlage übersandt. Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind insbesondere im Rechenschaftsbericht ausführlich erläutert.

 

Entgegen des in der Planungen vorgesehenen Defizits von -193.900,00 € im Ergebnishaushalt, schließt die Ergebnisrechnung negativer als geplant mit einem ordentlichen Ergebnis von - 368.525,57 € ab. Das außerordentliche Ergebnis beträgt 68.071,22 €. Für das Haushaltsjahr 2013 ergibt sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von – 300.454,35 €, der aus Rücklagen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gedeckt werden kann.

 

Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Jahresabschlusses am 06.11.2015 festgestellt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 01.12.-09.12.2015 die Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 155 und 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 18.01.2016 zusammengefasst.

 

Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen zum 31.12.2013 hat folgenden Inhalt:

 

Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar ge­klärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von besonders grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde sind.

Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe ins­besondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prü­fung festgestellt:

1.            Der Haushaltsplan ist eingehalten worden.

2.            Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehal­ten worden.

3.            Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszah­lungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den beste­henden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwal­tungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.

 

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat nach § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Bad Fallingbostel, 18. Januar 2016

 

Der Leiter:

 

                       Der Prüfer:

gez. Zippro

 gez. Budnowski                       gez. Hornbostel

 

 

 

Nach § 129 Abs. 1NKomVG ist eine Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht zu fertigen. Die schriftliche Stellungnahme und der Schlussbericht sind als Anlage beigefügt.