Sitzung: 17.03.2016 Gemeinderat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
- Der Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen für das Haushaltsjahr 2013 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
- Für das Haushaltsjahr 2013 wird dem Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG uneingeschränkte Entlastung erteilt.
- Der im Jahresabschluss entstandene Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO aus der aus Überschüssen gebildeten Rücklage des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Nach kurzer
Aussprache werden folgende Beschlüsse gefasst:
Zu 1.:
Einstimmig
Zu 2.:
Einstimmig;
BGM C. Brunkhorst hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.
Zu 3.:
Einstimmig
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
AV I. Broocks stellt an Hand einer PowerPoint-Präsentation den Mitgliedern des Rates den Jahresabschluss zum 31.12.2013 vor. Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs.2 NKomVG aus
• Ergebnisrechnung
• Finanzrechnung
• Bilanz
• Anhang
Dem Anhang sind nach § 128 Abs. 2 NKomVG beigefügt
• Rechenschaftsbericht
• Anlagenübersicht
• Schuldenübersicht
• Forderungsübersicht
• Übersicht übertragener Haushaltsermächtigungen
Der Jahresabschluss 2013 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Beratungsvorlage übersandt. Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind insbesondere im Rechenschaftsbericht ausführlich erläutert.
Entgegen des in der Planungen vorgesehenen Defizits von -193.900,00 € im Ergebnishaushalt, schließt die Ergebnisrechnung negativer als geplant mit einem ordentlichen Ergebnis von - 368.525,57 € ab. Das außerordentliche Ergebnis beträgt 68.071,22 €. Für das Haushaltsjahr 2013 ergibt sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von – 300.454,35 €, der aus Rücklagen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gedeckt werden kann.
Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Jahresabschlusses am 06.11.2015 festgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 01.12.-09.12.2015 die Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 155 und 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 18.01.2016 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen zum 31.12.2013 hat folgenden Inhalt:
Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil
unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht
nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur
weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit
sie nicht von besonders grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die
Haushaltswirtschaft der Gemeinde sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben
(siehe insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach
pflichtgemäßer Prüfung festgestellt:
1.
Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2.
Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3.
Bei den
Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
dar.
Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat nach § 129 Abs. 1 NKomVG über den
Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Bad Fallingbostel, 18. Januar 2016
Der Leiter: |
Der
Prüfer: |
gez. Zippro |
gez. Budnowski gez. Hornbostel |
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Nach § 129 Abs. 1NKomVG ist eine
Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht zu fertigen. Die
schriftliche Stellungnahme und der Schlussbericht sind als Anlage beigefügt.