Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

1.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird für die vorgenannte Planung gefasst.

 

2.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung durch den Planentwurf und die Entwurfsbegründung soll durchgeführt werden.

 

3.

Die Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Planaufstellungs- bzw. Planänderungsverfahren beteiligt werden.

 

4.

Das Planungsbüro Reinold, Rinteln, wird mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahren beauftragt.

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Der Grundstückseigentümer Thorsten von Fintel, Brochdorf, hat den Antrag gestellt, eine Teilfläche seines Grundstückes in der Rutenmühler Straße zu überplanen und damit in die Flächennutzungsplanung der Gemeinde Neuenkirchen aufzunehmen.

Der Antragsteller möchte damit die Planungssicherheit für den Bestand, die Fortführung und Erweiterung des Betriebes erwirken.

 

Die planungsrechtlichen Vorgaben sind auf dem anliegenden Lageplan dargestellt.

 

Es wird vorgeschlagen, die im beigefügten Lageplan dargestellten Flächen in der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen und aufzunehmen.

 

Hierfür ist der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

Des Weiteren soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Das Planungsbüro Reinold, Rinteln, soll das Änderungsverfahren durchführen.

 

BGM Brunkhorst ergänzt zur Vorlage, dass der Ortsrat Brochdorf mit großer Mehrheit für die vom Antragsteller beantragte Gesamtfläche entschieden hat. Lediglich ein Mitglied des Ortsrates Brochdorf stimmte mit nein.

 

BO H. Maaß fragt nach den Bedenken dieses Ortsratsmitgliedes wegen der Gegenstimme.

BGM Brunkhorst antwortet darauf, dass sich dieses Ortsratsmitglied für den kleineren Teilbereich entschieden hat, weil das Landschaftsbild beeinträchtigt werden könnte und die Expandierung des Betriebes nicht in Symbiose mit den dörflichen Strukturen stehen wird. W. Lindenberg spricht sich ebenfalls für die beantragte Version des Planbereiches aus, weil diese Planung für die Weiterentwicklung des Betriebes erforderlich ist.