Sitzung: 08.09.2015 Ausschuss für Jugend und Soziales
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0047/2015
Sachverhalt:
Der Landkreis
Heidekreis ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung
verpflichtet. Im Rahmen der Kindertagesbetreuung gehören dazu die Feststellung
des Bestands, die Ermittlung und Planung des Bedarfs an Plätzen in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Der Landkreis hat das
vorhandene Angebot an Plätzen in Krippen, Kindergärten, Horten und den
entsprechenden Bedarf an Plätzen für die kommenden Jahre festzustellen. Hierbei
wirken die Gemeinden mit.
Ein Kind, das
das erste Lebensjahr vollendet, hat seit dem 01.08.2013 bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Kind, das das dritte
Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf
Förderung in einer Tageseinrichtung.
Grundlage für die Berechnung des Bedarfs
sind die Bestands- und Anmeldedaten der Kinder in den Tageseinrichtungen zum
Stichtag 31.12.2014, die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die
Jahre 2016 und 2021 des Landesbetriebes für Statistik und
Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSN) aus dem Jahr 2012 sowie die
aktuell vorhandenen Plätze für unter dreijährige Kinder in den Gemeinden.
Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei
Jahren:
In der
Gemeinde Neuenkirchen sind 2 Gruppen mit jeweils 15 Plätzen für Kinder unter
drei Jahren vorhanden. Eine Gruppe wird als Ganztagsgruppe (Betreuungszeit von
8.00 bis 15.00 Uhr) angeboten. Beide Gruppen sind mit jeweils 15 Kindern
belegt.
Nach der
Bedarfsplanung ergibt sich daraus eine Versorgungsquote von rund 20 %. Für die
Berechnung der Versorgungsquote sind 3 Jahrgänge maßgebend. Zum 31.12.2014
waren dies 149 Kinder in der Gemeinde Neuenkirchen im Verhältnis zu 30 Plätzen.
Hinzu kommen 10 aktive Kindertagespflegepersonen, die 15 Kinder unter drei Jahren
betreuen. Dadurch erhöht sich die die Quote auf 28,8 % und ist knapp
ausreichend.
Bedarf an Plätzen für Kinder vom vollendeten
3 Lebensjahr. bis zur Einschulung:
In der
Gemeinde Neuenkirchen stehen insgesamt 158 Plätze zur Verfügung. Die Betreuungsquote
zum 31.12.2014 liegt bei 91,6 %. Hinzu kommen 10 Kindertagespflegepersonen, die
20 Kinder betreuen. Die Versorgung mit Plätzen für diese Altersgruppe ist für
die nächsten Jahre in der Gemeinde Neuenkirchen gesichert.
Kinder im Grundschulalter:
Es stehen 20
Plätze in Hortgruppen zur Verfügung. Von 182 Kindern im Grundschulalter werden
20 Kinder im Hort und 11 Kinder von Kindertagespflegepersonen betreut.
Bevölkerungsentwicklung:
(LSKN)
Bis zum Jahr 2021 wird die Bevölkerung der
Gemeinde Neuenkirchen voraussichtlich um 4,2 % sinken. Die Geburtenrate wird
allerdings relativ stabil bleiben.