Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Heidekreis ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Im Rahmen der Kindertagesbetreuung gehören dazu die Feststellung des Bestands, die Ermittlung und Planung des Bedarfs an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Der Landkreis hat das vorhandene Angebot an Plätzen in Krippen, Kindergärten, Horten und den entsprechenden Bedarf an Plätzen für die kommenden Jahre festzustellen. Hierbei wirken die Gemeinden mit.

 

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet, hat seit dem 01.08.2013 bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

 

Grundlage für die Berechnung des Bedarfs sind die Bestands- und Anmeldedaten der Kinder in den Tageseinrichtungen zum Stichtag 31.12.2014, die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021 des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSN) aus dem Jahr 2012 sowie die aktuell vorhandenen Plätze für unter dreijährige Kinder in den Gemeinden.

 

Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren:

In der Gemeinde Neuenkirchen sind 2 Gruppen mit jeweils 15 Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorhanden. Eine Gruppe wird als Ganztagsgruppe (Betreuungszeit von 8.00 bis 15.00 Uhr) angeboten. Beide Gruppen sind mit jeweils 15 Kindern belegt.

 

Nach der Bedarfsplanung ergibt sich daraus eine Versorgungsquote von rund 20 %. Für die Berechnung der Versorgungsquote sind 3 Jahrgänge maßgebend. Zum 31.12.2014 waren dies 149 Kinder in der Gemeinde Neuenkirchen im Verhältnis zu 30 Plätzen. Hinzu kommen 10 aktive Kindertagespflegepersonen, die 15 Kinder unter drei Jahren betreuen. Dadurch erhöht sich die die Quote auf 28,8 % und ist knapp ausreichend.

 

Bedarf an Plätzen für Kinder vom vollendeten 3 Lebensjahr. bis zur Einschulung:

In der Gemeinde Neuenkirchen stehen insgesamt 158 Plätze zur Verfügung. Die Betreuungsquote zum 31.12.2014 liegt bei 91,6 %. Hinzu kommen 10 Kindertagespflegepersonen, die 20 Kinder betreuen. Die Versorgung mit Plätzen für diese Altersgruppe ist für die nächsten Jahre in der Gemeinde Neuenkirchen gesichert.

 

Kinder im Grundschulalter:

Es stehen 20 Plätze in Hortgruppen zur Verfügung. Von 182 Kindern im Grundschulalter werden 20 Kinder im Hort und 11 Kinder von Kindertagespflegepersonen betreut.

 

Bevölkerungsentwicklung:  (LSKN)

Bis zum Jahr 2021 wird die Bevölkerung der Gemeinde Neuenkirchen voraussichtlich um 4,2 % sinken. Die Geburtenrate wird allerdings relativ stabil bleiben.