Ratsherr Wilhelm Lindenberg trägt den Inhalt seines Eilantrages an den Neuenkirchener Gemeinderat vor.

Er geht dabei insbesondere auf die acht von ihm verfassten Punkte ein und erläutert diese.

 

Der Eilantrag von Herrn Lindenberg ist diesem Protokoll als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Der Bauausschuss nimmt die vorgetragenen Punkte zur Kenntnis.

 

BGM Carlos Brunkhorst ergänzt, dass der Eilantrag dem Gemeinderat vorzulegen ist und der Gemeinderat darüber zu beschließen hat.

Der Bauausschuss soll in der heutigen Sitzung lediglich Gelegenheit haben, über die Inhalte des Antrages zu diskutieren.

 

Weiter führt BGM Brunkhorst aus, dass zurzeit ein städtebaulicher Vertrag in der Diskussion steht, in dem mehrere von Herrn Lindenberg aufgeführte Punkte geregelt werden sollen.

So z. B. die Punkte 1. bis 4. seines Antrages.

Ebenso zu Punkt 5. zum Thema Befeuerung. Zu diesem Punkt wird der Landkreis Heidekreis als Baugenehmigungsbehörde sicherlich auch Auflagen und Bedingungen in einer Baugenehmigung festsetzen.

 

Zu Punkt 6. - Lärmemissionen - gelten gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind und zu Punkt 7. - Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen/Kompensation - ist die Gemeinde Neuenkirchen auch auf private Flächen angewiesen. Hierzu weist BGM Brunkhorst auf die am 02.07.2015 stattgefundene Informationsveranstaltung hin, in der Herr Metzger als Geschäftsführer der Naturschutzstiftung Landkreis Heidekreis auch zugegen war.

 

In dieser Veranstaltung wurde noch einmal bestätigt, dass 70 % der Ersatzgeldzahlungen für zwei Jahre für die Gemeinde Neuenkirchen reserviert wurden.

 

Zu Punkt 8. Höhenbegrenzung - hat die Verwaltung rechtliche Bedenken. Es sollten keine Höhenbegrenzungen im städtebaulichen Vertrag festgelegt werden.

 

BO Hartmut Maaß weist darauf hin, dass sich die Mehrheit des Gemeinderates auf einen städtebaulichen Vertrag geeinigt hat, in dem alle wesentlichen Punkte, die von besonderem Interesse sind, geregelt werden sollen.

Er spricht insbesondere die Stilllegung und den Abbau von zwei Altanlagen an, die außerhalb des Vorranggebietes des Regionalen Raumordnungsprogrammes liegen.

 

Weiter führt BO Maaß aus, dass der Antrag von Herrn Lindenberg auch beinhaltet, zwei Altanlagen sofort und nicht zum 30.09.2020 abgebaut werden. Herr Maaß weist in diesem Zusammenhang auf Entschädigungsansprüche für die „Altverpächter“ hin.