Anzeige der Fertigstellung
Aktenzeichen
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Bauherr ist eine Firma
Bauherr ist eine Person
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Nachname
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Angaben zur Feuerungsanlage
Bezüglich der sicheren Benutzbarkeit der Feuerungsanlagen ist die Gebrauchsabnahmebescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters
im Anhang beigefügt.
noch auf dem Postweg zu verschicken.
bereits an Sie übersandt.
nicht erforderlich, weil Feuerungsanlagen nicht gebaut oder geändert werden.
Datei im Anhang:
Anhang
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Erklärung
Hiermit zeige ich gemäß § 79 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) an, dass die oben näher bezeichnete Baumaßnahme fertiggestellt ist. Sie stimmt mit der Baugenehmigung überein und ist sicher benutzbar.
Datum
Datum erforderlich!
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